Unsere Lieferanforderungen

1. Fahrzeuge für Palettenware

Die Ware muss direkt zugänglich sein und kann nur von hinten über die Rampe entladen werden. Eine seitliche Entladung ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Fahrzeuge müssen grundsätzlich über eine Ladebordwand verfügen. Ist diese nicht vorhanden, kann das Fahrzeug nur entladen werden, wenn es über eine Mindestladekantenhöhe von 1,50 m verfügt. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, wird die Annahme verweigert.

 

2. Transport mit anderen Gütern

Der gemeinsame Transport mit Nichtlebensmitteln ist untersagt (§ 3 Lebensmittel Hygieneverordnung und IFS-Richtlinien).

 

3. Lieferpapiere

Die Ware muss durch einen Lieferschein begleitet werden. Dieser soll durch eine Versandtasche an der Ware (z. B. Palette, Karton) befestigt sein. Auf dem Lieferschein ist grundsätzlich unsere Bestellnummer anzugeben. Der Lieferschein muss in Deutsch oder Englisch verfasst sein. Gegebenenfalls sind für die Ware Vorzertifikate notwendig, welche vor der Anlieferung bei uns vorliegen müssen.

 

4. Warenannahmezeiten

Montag - Freitag
7.00 Uhr - 15.30 Uhr

- Werk 1:  Magazinstraße 77, 90763 Fürth
- Werk 2:  Hans-Bornkessel-Straße, 90763 Fürth
- Werk 3:  Hermann-Glockner-Straße, 90763 Fürth

 

5. Euro-Paletten Qualität

Die Anlieferung der Ware erfolgt nur auf hochregallagerfähigen und für automatische Fördertechnik geeigneten EURO-Paletten. Idealerweise kommen Kunststoff-Paletten (H1) zum Einsatz, abgesehen von Handelswaren und von TK-Obst und TK-Gemüse. Nicht einsatzfähig sind Euro-Paletten wenn

- ein Brett fehlt, schräg oder quer gebrochen ist.
- Boden- und Deckenrandbretter so abgesplittert sind, dass an einem Brett 2 und mehr oder an mehr als 2 Brettern je ein und mehr Nägel- und Schraubenschäfte sichtbar sind.
- ein Klotz fehlt, so zerbrochen oder abgesplittert ist, dass mehr als ein Nagel- und Schraubenschaft sichtbar ist.
- offensichtlich unzulässige Bauteile zur Reparatur verwendet worden sind (z. B. zu dünne, zu schmale, zu kurze Bretter oder Klötze).
- der Allgemeinzustand so schlecht ist, dass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist (morsche, faule oder mehrere abgesplitterte Bretter oder Klötze).
- die Feuchtigkeit so groß ist, dass Verwitterung erkennbar ist.
- die Verschmutzung so stark ist, dass die Ware verunreinigt wird.

Beschädigte oder überladene Paletten werden von uns nicht akzeptiert. Der Mehraufwand durch beschädigte oder überladene Paletten oder nicht dem Euro-Paletten-Standard (gem. GS-1) wird Ihnen in Rechnung gestellt. Der Palettentausch erfolgt Zug um Zug, bei gleicher Anzahl und gleichem Zustand.

 

6. Annahmebedingungen TK-Rohstoffe und Handelswaren

Die Ware wurde durch/beim Lieferanten auf Metall detektiert. Die Anliefertemperatur der Ware beträgt ≤ -18° C. Die Kartons müssen außen klar erkennbar eine Chargenkodierung und das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) tragen.

 

7. Etikettierung der Rohstoffe und Handelswaren

Folgende Bedingungen müssen eingehalten werden.

Bei Paletten-Lieferungen:

1. Lieferschein

- muss unsere Bestellnummer enthalten
- muss in Deutsch oder Englisch verfasst sein
- muss das MHD und die Charge enthalten, welche 100 % passend zur Ware sind

2. Paletten

- nur ein MHD pro Palette
- Pro Palette ist ein Palettenetikett mit den zum Lieferschein passenden Daten angebracht. Die Palette ist fest gewickelt, es hängen keine losen Folienenden herab.

3. Kartons

- Auf jedem Karton befindet sich ein Etikett mit zum Lieferschein passenden Daten.
- Die Kartons sind sauber verschlossen.
- Die Kartons sind stabil und stehen gerade aufeinander.
- Beachten Sie bitte, dass nicht etikettiere und/oder nicht verschlossene Kartons annahmeverweigert werden.

Bei Silo-Lieferungen:

Der Lieferschein muss unsere Bestellnummer enthalten.

 

8. Tankzuganforderungen

1. Silofahrzeuge

Die eingesetzten Tankzüge werden ausschließlich für Lebensmittel verwendet und sind entsprechend zu kennzeichnen. Der Spediteur hat ein Reinigungszertifikat mitzuführen, in dem die Sauberkeit des Innenraumes und aller mitgeführten Aggregate bestätigt wird. Weiter muss das Fahrzeug verplombt sein.

Die Fahrzeuge müssen folgende technische Ausstattung besitzen:

- Schlauchanschluss mit Kupplungsart VK 80, 100 oder MK 80, 100
- eigener Kompressor

2. Lieferpapiere

Den Lieferpapieren ist eine Wiegekarte beizulegen. Der Lieferschein muss unsere Bestellnummer enthalten.

3. Muster

Vor dem Entladen ist der Ware ein Muster zu entnehmen, das uns in original verschlossenem oder versiegeltem Zustand vom Fahrer übergeben wird.